Bilder rechtssicher verwenden

Kurz-Hinweis: Dieser Text ist als redaktionelle Orientierung gedacht. Im Einzelfall kann eine rechtliche Prüfung erforderlich sein, insbesondere bei Personenfotos, Veranstaltungen, Marken/Logos oder unklaren Lizenzketten.

Urheberrechte beachten

Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Ohne passende Nutzungsrechte (Lizenz/Einwilligung/Vertrag) darf ein Bild nicht auf der Website veröffentlicht werden.

Wichtig: Begriffe wie „kostenlos“ oder „lizenzfrei“ bedeuten nicht automatisch „frei verwendbar“. Maßgeblich sind immer die konkreten Nutzungsbedingungen der Quelle

 

 

Es gibt Bilder, die legal kostenfrei genutzt werden können – aber nur, wenn die Rechtslage eindeutig ist und die Bedingungen eingehalten werden. Häufige Fälle:

  • Public Domain / Gemeinfrei / CC0
    Gemeinfrei/Public Domain heißt: Der urheberrechtliche Schutz ist abgelaufen oder der Rechteinhaber hat das Werk z. B. über CC0 freigegeben.

    Achtung: „Sieht alt aus“ oder „wirkt gemeinfrei“ reicht nicht – Gemeinfreiheit ist eine rechtliche Frage.

 

  • Creative Commons (CC)
    Viele Plattformen bieten Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen an (z. B. CC BY).
    CC heißt nicht „alles erlaubt“ – es gelten Pflichten (z. B. Namensnennung, Lizenzlink, ggf. Bearbeitungshinweis).

 

  • Eigene Fotos
    Wenn Sie Fotos selbst gemacht haben, sind Sie zwar in der Regel Urheber – trotzdem können zusätzliche Rechte betroffen sein, z. B.:

    •    Recht am eigenen Bild (erkennbare Personen)
    •    Hausrecht/Veranstalterregeln (z. B. Innenräume, Events)
    •    Marken/Logos/Kunstwerke im Motiv (je nach Fall)

Faustregel
Wenn nicht eindeutig klar ist, woher das Bild stammt und welche Lizenz gilt: nicht verwenden.

 

Creative Commons (CC) – Übersicht und Hinweise

Creative Commons ist ein Lizenzsystem mit standardisierten Bedingungen. Häufige Bausteine:

  • BY (Attribution): Namensnennung ist Pflicht.
  • SA (ShareAlike): Bearbeitungen müssen unter derselben Lizenz weitergegeben werden.
  • ND (NoDerivatives): Keine Bearbeitungen erlaubt. Je nach Auslegung können bereits Zuschnitt/Overlay/Collage problematisch sein.
  • NC (NonCommercial): Nur nicht-kommerzielle Nutzung; in der Praxis oft auslegungsanfällig.

Merke: Auch bei CC gilt: Lizenztext lesen und Anforderungen exakt umsetzen.

 

Spezielle Hinweise zu kostenfreien Bilder

Lizenzbedingungen können je nach Anbieter variieren (z. B. Stock/Portal-AGB vs. Creative Commons).

Bei Creative Commons gilt: Wenn Sie die Bedingungen einhalten, ist die Nutzung grundsätzlich erlaubt; bei Verstößen kann das Nutzungsrecht entfallen.

Bei Stock-/Abo-Lizenzen gelten die Vertragsbedingungen (z. B. Laufzeit, Nutzungsarten, Weitergabe an Dritte).

 

Welche Informationen sollten beim Verwenden eines Bildes festgehalten werden

  • Bildquelle/Urheber: Name des Urhebers oder der Plattform.
  • Lizenzstatus: Welche CC-Lizenz oder andere Lizenz gilt.
  • Nutzungsrechte: Erlaubte Nutzung (kommerziell/nicht kommerziell, Bearbeitungen etc.).
  • Verwendungsform: Wo das Bild eingesetzt wird (Website, Print, Social Media).
  • Link zur Lizenz bzw. zur Originalquelle.

Beispiel für eine rechtssichere Bildverwendung

Damit die Nutzung später belegbar ist (z. B. bei Rückfragen/Abmahnungen), dokumentieren Sie pro Bild:

1.    Quelle/Originallink (woher stammt das Bild?)
2.    Urheber/Autor (Name/Profil, wie angegeben)
3.    Lizenztyp + Version (z. B. „CC BY 4.0“) inklusive Lizenzlink
4.    Datum der Lizenzprüfung (und idealerweise Screenshot/PDF der Lizenzseite)
5.    Bearbeitungen/Änderungen (z. B. zugeschnitten, komprimiert, Textoverlay)
6.    Wenn Personen erkennbar sind: Einwilligung/Grundlage (wer, wann, wofür)

Beispiel für eine rechtssichere Bildverwendung

„Titel“ – Autor/Urheber (Link) – Quelle (Originallink) – Lizenz: CC BY 4.0 (Link) – Änderungen: zugeschnitten/komprimiert

Kurzvariante (wenn Titel fehlt):
Foto: Name (Quelle/Link), CC BY 4.0 (Lizenzlink), Änderungen: keine / zugeschnitten

Achtung: Wenn die Lizenz „ND“ enthält (NoDerivatives), sind Bearbeitungen in der Regel nicht erlaubt. Wenn „SA“ gilt (ShareAlike), müssen zulässige Bearbeitungen unter derselben Lizenz veröffentlicht werden.