Impressum und Haftungsausschluss

Impressum

Jede Website muss gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum haben. Die Angaben des Impressums müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das Impressum muss den Namen und die komplette Anschrift des Anbieters enthalten, bei juristischen Personen, z. B. Körperschaften wie Kirchengemeinden und Vereinen weitere Angaben wie insbesondere die Rechtsform, ggf.einen Registereintrag und den Vertretungsberechtigten. Den vollständigen Wortlaut des § 5 TMG finden Sie hier.
Mit Hilfe dieser Angaben muss dem Nutzer der Webseite eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglicht werden. Es gehört also eine E-Mail-Adresse in das Impressum, die Angabe der Telefonnummer wird empfohlen. Auf Aktualität ist zu achten.
Das Impressum muss von jeder Seite der Website aufgerufen werden können. Es empfiehlt sich, es in der Kopf- oder Fußzeile zu verlinken.
Sobald auf der Website redaktionelle Inhalte hinterlegt werden, muss gemäß § 55 Abs. 2 RStV  im Impressum zusätzlich ein für den journalistisch-redaktionellen Inhalt Verantwortlicher genannt werden. Diese Person muss mit vollständig ausgeschriebenem Namen und Anschrift benannt werden. Sind die Verantwortlichkeiten auf verschiedene Personen verteilt, so muss jede Person mit entsprechendem Verantwortungsbereich genannt werden (Art der Nennung s. o.). Wird z. B. der separat verfasste Gemeindebrief als Download-Dokument angeboten, sollte muss auch hier ein gesonderter Verantwortlicher benannt werden.

Ein Beispiel-Impressum finden Sie auf www.musterwebsite-evangelisch.de
Einen Impressums-Generator finden Sie z.B. auf http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Haftungsausschluss/Disclaimer

Der Haftungsausschluss drückt unter anderem aus, dass der Betreiber der Website nicht für externe Links haftbar gemacht werden kann, er verhindert also das Schlimmste. Der Haftungsausschluss muss ein Teil des eigenen Internet-Auftrittes sein, ein Link zu einem Disclaimer reicht nicht aus.
Trotz des Ausschlusses einer Haftung für externe Verlinkungen sollte der Website-Betreiber in regelmäßigen Abständen die Links überprüfen. Wenn Sie z.B. auf einen Artikel verlinken, der eine Person verunglimpft, können Sie das nicht mit dem allgemeinen Haftungsausschluss entschuldigen. Denn der Link wurde in diesem Fall ja bewusst gesetzt.
Ein journalistisch-redaktionelles Angebot mit entsprechenden Verlinkungen muss vor der Verbreitung mit der gebotenen Sorgfalt auf die Herkunft, den Wahrheitsgehalt und problematische Inhalte vom Verantwortlichen überprüft werden.
Viele Websites haben als Haftungsausschluss für externe Links das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 genannt. Doch das Landgericht Hamburg hat in diesem Urteil gerade festgestellt, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für die Inhalte, auf die man verlinkt, nicht ausreichend ist.
Einen Muster-Disclaimer, der auch urheberrechtliche Fragen behandelt, finden Sie z.B. auf http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.html